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Unfallrecht

Schadensregulierung, Unfallregulierung

Beauftragen Sie nach einem Unfall möglichst umgehend einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht und nehmen Sie die Schadensregulierung nicht selbst in die Hand. Erst durch eine kompetente Rechtsberatung wird eine umfassende Regulierung sämtlicher möglicher Ansprüche gewährleistet. So zeigt die Erfahrung, dass Unfallgeschädigte mit Hilfe eines Verkehrsanwalts regelmäßig einen deutlich höheren Schadensersatz realisieren, als Geschädigte ohne anwaltlichen Beistand. Hierbei sollte jedem Geschädigten bewusst sein, dass eine eventuell eintrittspflichtige Versicherung letztendlich nur das eine Ziel verfolgt, nämlich so wenig wie möglich bezahlen zu müssen. Diese Ziel wird mit entsprechend geschultem und vermeintlich hilfsbereitem Personal zu realisieren versucht. Das Unfallrecht ist ein Milliardengeschäft, an welchem die Beteiligten letztendlich nur ihre eigenen, materiellen Interessen durchzusetzen versuchen. Um die Unerfahrenheit eines Geschädigten gegenüber einem professionellen Gegner zu kompensieren, sollte ein Geschädigter nach einem Unfall umgehend einen in Unfallfragen erfahrenen Rechtsanwalt einschalten. Gerne sind wir Ihnen mit unserer jahrelangen Erfahrung unseren ständig aktualisierten Fachkenntnissen in unfallrechtlichen Fragen behilflich.

Bei Unfällen sind Sie meist in einer Ausnahmesituation auf sich alleine gestellt. Deshalb hier noch ein paar Grundregeln, welche bei einer anschließenden Unfallregulierung helfen können:

  1. Sichern Sie die Unfallstelle und rufen Sie die Polizei und wenn nötig einen Rettungswagen.
  2. Bewahren Sie einen kühlen Kopf und lassen Sie sich nicht vom Unfallgegner einschüchtern.
  3. Kümmern Sie sich wenn möglich sofort um Unfallzeugen und notieren deren Namen und Adresse.
  4. Fotografieren Sie die Unfallstelle (z.B. mit Ihrem Handy), die beteiligten Fahrzeuge und die Schäden, möglichst bevor die Unfallstelle verändert wird. Geben Sie keine spontanen Schuldanerkenntnisse ab.
  5. Notieren Sie möglichst genau die Unfallzeit, den Unfallort, den Namen der Fahrer (Führerschein), der Kfz-Halter (Fahrzeugschein) und vor allem die amtlichen Kennzeichen sämtlicher, beteiligter Unfallfahrzeuge. Füllen Sie einen Unfallbericht aus, falls vorhanden und lassen Sie diesen vom Unfallgegner unterschreiben.
  6. Suchen Sie nach dem Unfall möglichst umgehend einen Verkehrsanwalt auf.
  7. Lassen Sie sich an der Unfallstelle nicht von Dritten beeinflussen. Vertrauen Sie nicht auf angeblich kostenlose Dienstleistungen, weil vermeintlich alle Kosten die gegnerische Versicherung zu bezahlen habe. Nehmen Sie Dienstleistungen vor Ort ohne vorherige Rücksprache mit Ihrem Verkehrsanwalt nur in zwingend erforderlichen Fällen in Anspruch.
  8. Sollten ein direkte Kontaktaufnahme mit der Versicherung Ihres Unfallgegners entstehen, lassen Sie sich trotz Ihrer Unerfahrenheit nicht beeinflussen! Die Versicherung des Gegners verspricht Ihnen durch ihr entsprechend geschultes Personal nur auf den ersten Blick eine schnelle und unbürokratische Hilfe, ist letztendlich aber nur daran interessiert, Ihnen so wenig wie möglich zu bezahlen.

Ihr Ansprechpartner für Unfallrecht in Kempten

Herr Thomas Grünewald, Fachanwalt für Verkehrsrecht

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