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Arbeitsrecht

Aufhebungsvertrag, Kündigung, Sozialplan

Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, aber auch zwischen Betriebsräten oder Gewerkschaften und Arbeitgebern. Es unterliegt einem ständigen Wandel. Gesetzes- und Rechtsprechungsänderungen nicht nur deutscher, sondern auch europäischer Obergerichte sind im Arbeitsrecht an der Tagesordnung. Wir bieten unseren Mandanten ein Höchstmaß an fachlicher Kompetenz, um rechtssicher und schnell hierauf zu reagieren zu können.

Wir gestalten im Rahmen des Arbeitsrechts für unsere Mandanten maßgeschneiderte, individuelle Verträge. Bestehende Verträge werden von uns geprüft und bei Bedarf an die geänderte Sach- und Rechtslage angepasst.

Natürlich unterstützen wir unsere Mandanten in allen Fragen rund um das laufende Arbeitsverhältnisses, um kurzfristig interessengerechte Lösungen zu erzielen.

Im Falle der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, sei es durch Kündigungen oder Abschluss von Aufhebungsverträgen, besteht erhöhter Beratungsbedarf. Wir begleiten Arbeitgeber bei der Vorbereitung und Durchführung rechtssicherer Kündigungen und Aufhebungsverträge. Betroffene Arbeitnehmer beraten wir über die rechtlichen Möglichkeiten auf Kündigungen und Aufhebungsangebote zu reagieren.

Bei Bedarf führen wir auch Verhandlungen mit Betriebsräten und Gewerkschaften, etwa bei der Ausarbeitung eines Sozialplans oder Interessenausgleichs, durch.

Ihr Ansprechpartner für das Arbeitsrecht in Kempten

Herr Fridolin Bader, Fachanwalt für Arbeitsrecht

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