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Mietrecht

Mietvertrag, Pachtvertrag, Kündigung

Wir beraten unsere Mandanten im Mietrecht bei der Formulierung und Überprüfung von gewerblichen und privaten Mietverträgen sowie von Pachtverträgen. Für Vermieter und Verpächter wehren wir Mängelrechte ab und setzen Mieterhöhungen durch. Wir führen Forderungsbeitreibungen bei Miet- oder Pachtrückstande für unsere Mandanten durch. Wir bereiten Kündigungen vor und vertreten unsere Mandanten erforderlichenfalls gerichtlich bis zur Zwangsräumung. Außerdem unterstützen wir unsere Mandanten bei Betriebskostenerhöhungen oder Modernisierungsverfahren. Bei Neben- oder Betriebskostenabrechnungen sowie im miet- und pachtrechtlichen Gewährleistungsrecht weisen wir unsere Mandanten auf etwaige Mängel hin und helfen bei der rechtlichen Durchsetzung ihrer Ansprüche.

Im Rahmen unserer Tätigkeit im Wohnungseigentumsrecht zählen Eigentümer und Hausverwaltungen zu unseren Mandanten. Wir beraten in allen Verwaltungsangelegenheiten, sind behilflich bei der Vorbereitung von Eigentümerversammlungen und Beschlüssen. Gerichtliche Beschlussanfechtungsverfahren führen wir bei Bedarf kurzfristig durch.

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